Kalkulation & Abrechnung für Ihre Infusions- und Injektionstherapie (GOÄ)
Infusionstherapie-Abrechnung
Beispiele für einen Behandlungszyklus mit 10 Behandlungen
Injektionstherapie i.v.
Injektionstherapie i.v.
Abrechnungsinformationen
Weitere Abrechnungshinweise ( jeweils 2,3-facher Satz )
- Ziffer 1 Beratung – auch mittels Fernsprecher: 10,72 €
- Ziffer 3 Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher: 20,10 €
- Ziffer 5 Symptombezogene Untersuchung: 10,72 €
- Ziffer 6 Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme:
Alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren
und ableitenden Harnwege oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen
Gefäßstatus – gegebenenfalls einschließlich Dokumentation: 13,41 € - Ziffer 7 Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme:
Das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane,
der gesamte weibliche Genitaltrakt – gegebenenfalls einschließlich Dokumentation: 21,46 € - Ziffer 8 Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation: 34,86 €
- Ziffer 29 Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten bei Erwachsenen –
einschließlich Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörperstatus),
Erörterung des individuellen Risikoprofils und verhaltensmedizinisch orientierter Beratung: 59,00 € - Ziffer 33 Strukturierte Schulung einer Einzelperson mit einer Mindestdauer von 20 Minuten analog
(evaluierte Schulungsprogramme bei chron. rheumatischen Erkrankungen, Osteoporose,
Fibromyalgiesyndrom, chron. Antikoagulanzientherapie): 40,23 € - Ziffer 34 Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung
in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen
Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung: 40,23 € - Ziffer 250 Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene: 5,36 €
- Ziffer 250 Legen einer Verweilkanüle (analog Nr. 250 GOÄ) – n. Empfehlung analog von Analog-Ziffern der PVS: 5,36 €
- Ziffer 252 Injektion, subcutan, submucös, intracutan und intramuskulär: 5,36 €
- Ziffer 253 Injektion, intravenös: 9,38 €
- Ziffer 261 Einbringung von Arzneimitteln in einen parenteralen Katheter (z. B. Braunüle): 4,03 €
- Ziffer 271 Injektion, intravenös, bis zu 30 min. Dauer: 16,08 €
- Ziffer 272 Injektion, intravenös, von mehr als 30 min.: 24,13 €
- Bei Infusionsvolumina mit mehr als 100 ml lässt sich – falls zutreffend – statt der Ziffer 271 auch die Ziffer 272
(Infusion, intravenös, von mehr als 30 min. Dauer) mit 24,13 € abrechnen. - Die Leistungen 252 und 253 sind mehrfach berechungsfähig.
- Die Leistungen nach den Nummern 271 oder 272 sind je Gefäßzugang einmal, insgesamt jedoch nicht mehr als
zweimal je Behandlungstag berechnungsfähig. Die zweimalige Berechnung der Leistungen nach den Nummern 271
oder 272 setzt gesonderte Punktionen verschiedener Blutgefäße voraus. - Die Leistungen nach den Nummern 271 und 272 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.
- Neben Ziffer 5 sind unter den hier aufgelisteten die folgenden Ziffern nicht abrechnungsfähig: 6, 7 oder 8.
- Neben Ziffer 29 sind unter den hier aufgelisteten die folgenden Ziffern nicht abrechnungsfähig: 1, 3, 5-8, 33, 34
- Neben Ziffer 33 sind unter den hier aufgelisteten die folgenden Ziffern nicht abrechnungsfähig: 1, 3, 34.
- Neben Ziffer 34 sind unter den hier aufgelisteten die folgenden Ziffern nicht abrechnungsfähig: 1, 3, 33.
- Neben Ziffer 250 sind unter den hier aufgelisteten die folgenden Ziffern nicht abrechnungsfähig: 250 analog.
- Neben Ziffer 261 sind unter den hier aufgelisteten die folgenden Ziffern nicht abrechnungsfähig: 250 – 254.
- Neben Ziffer 271/272 sind unter den hier aufgelisteteten die folgenden Ziffern nicht abrechnungsfähig: 253
- Nach § 10 GOÄ können neben den für die einzelnen ärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren als Auslagen nur
die Kosten für diejenigen Arzneimittel, Verbandmittel und sonstige Materialien berechnet werden, die der Patient
zur weiteren Verwendung behält oder die mit einer einmaligen Anwendung verbraucht sind. Nicht berechnet werden
können z. B. die Kosten für Kleinmaterialien wie Zellstoff, Mulltupfer, Schnellverbandmaterial sowie Einmalspritzen,
Einmalkanülen und Einmalhandschuhe.
Infusionstherapie
Durchführung einer Vitamin-C-Infusion
Liebe Anwenderin, lieber Anwender,
in diesem Video zeigen wir Ihnen, wie Sie eine Vitamin-C-Infusion sicher und korrekt durchführen.
Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, was Sie im Vorfeld der Infusion benötigen, wie Sie die Infusion optimal vorbereiten und wie Sie die Infusion schließlich verabreichen.
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